Das sind Tage, die der Arbeitgeber aus Kulanzgründen zu
freien Tagen erklärt ohne gesetzliche Grundlage. Typische Vertreter dieser
Kategorie sind Heiligabend, Silvester, Rosenmontag usw.
Wird an solchen Tagen
gearbeitet, werden keine Zuschläge auf den normalen Lohn bezahlt. (Daher
2.Klasse)