Feiertage 2. Klasse

Das sind Tage, die der Arbeitgeber aus Kulanzgründen zu freien Tagen erklärt ohne gesetzliche Grundlage. Typische Vertreter dieser Kategorie sind Heiligabend, Silvester, Rosenmontag usw.
Wird an solchen Tagen gearbeitet, werden keine Zuschläge auf den normalen Lohn bezahlt. (Daher 2.Klasse)

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Individuelle Feiertage