Überstundenbewertung

Überstunden sind Mehrarbeit in einem bestimmten Zeitrahmen.

Dabei ist entscheidend, wie weit dieser Zeitrahmen gespannt ist.

Beispiel:

Eine Person hat eine tägliche Soll-Arbeitszeit von 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche.

Diese Person arbeitet am Montag 10, am Dienstag 6, an den restlichen Tagen 8 Stunden.

Bei täglicher Bewertung und einem Überstunden-Limit von 8 Stunden würden in dieser Woche zwei Überstunden (für Montag); bei wöchentlicher Bewertung (Limit 40 Stunden) aber keine Überstunden anfallen, da die Mehrarbeit am Montag durch die Fehlzeit am Dienstag ausgeglichen wird.

Es ist offensichtlich: Je kürzer der Zeitrahmen für die Bewertung, desto günstiger ist die Regelung  für den Arbeitnehmer.

Ferner ist zu beachten: Die Grenze, ab der eine Mehrarbeitszeit als Überstunden gewertet wird, ist nicht zwingend gleich der Soll-Arbeitszeit.

Beides, Zeitrahmen und Grenze, sind im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt und können im Dialogfeld "Definition der Überstunden" vorgegeben werden.

Vier verschiedene Überstundenregelungen stehen zur Auswahl

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Überstunden werden nicht ausgewiesen

Bewertungszeitraum ist der Tag

Bewertungszeitraum ist die Woche

Bewertungszeitraum ist der Monat