Überstunden sind Mehrarbeit in einem bestimmten Zeitrahmen.
Dabei ist entscheidend, wie weit dieser Zeitrahmen gespannt ist.
Beispiel:
Eine Person hat eine tägliche Soll-Arbeitszeit von 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche.
Diese Person arbeitet am Montag 10, am Dienstag 6, an den restlichen Tagen 8 Stunden.
Bei täglicher Bewertung und einem Überstunden-Limit von 8 Stunden würden in dieser Woche zwei Überstunden (für Montag); bei wöchentlicher Bewertung (Limit 40 Stunden) aber keine Überstunden anfallen, da die Mehrarbeit am Montag durch die Fehlzeit am Dienstag ausgeglichen wird.
Es ist offensichtlich: Je kürzer der Zeitrahmen für die Bewertung, desto günstiger ist die Regelung für den Arbeitnehmer.
Ferner ist zu beachten: Die Grenze, ab der eine Mehrarbeitszeit als Überstunden gewertet wird, ist nicht zwingend gleich der Soll-Arbeitszeit.
Beides, Zeitrahmen und Grenze, sind im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt und können im Dialogfeld "Definition der Überstunden" vorgegeben werden.
Vier verschiedene Überstundenregelungen stehen zur Auswahl
Überstunden werden nicht ausgewiesen
Bewertungszeitraum ist der Tag
Bewertungszeitraum ist die Woche
Bewertungszeitraum ist der Monat