Wahlkämpfer

Für einen Wahlkampf sollen eine Gruppe von 27 Wahlkämpfern für ihren Einsatz in 48 Kommunen verplant werden.

Die Zuordnung soll nach folgenden Aspekten erfolgen:

Berücksichtigung der komplexen Terminkalender der Wahlkämpfer und der Kommunen.

Jeder sollte möglichst an jedem Ort erscheinen.

Jeder Ort soll möglichst gleich viele Einsätze aufweisen.

Jeder Wahlkämpfer sollte möglichst gleich viele Einsätze haben.

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